Landgericht Dresden urteilt zu Gunsten eines Sparers –

Das Landgericht Dresden hat  am 24.09.2020  (9 O 2203 / 19, n.n.rkr.) ein bahnbrechendes Urteil  verfasst und die beklagte Sparkasse verurteilt, nahezu € 11.000 an Zinsen an den klagenden Sparer nachzuzahlen.

Der Kläger hatte mit der Sparkasse 1994 einen S-Prämiensparen flexibel-Sparvertrag geschlossen, den die Sparkasse kündigte. Die Kündigung wurde von dem Sparer akzeptiert, aber gerügt, dass ihm die Sparkasse wenig Zinsen gutgeschrieben hatte –  er verklagte die Sparkasse auf Zahlung, da eine wirksame Zinsänderungsklausel nicht in den Sparvertrag einbezogen worden war, sondern es dort nur hieß: „ Die Spareinlage wird variabel, zur Zeit mit 4,75 % verzinst. Daneben zahlt die Sparkasse am Ende eines Kalenderjahres eine verzinsliche S-Prämie  gemäß der nachfolgenden Prämienstaffel …“.

Die Kammer des Landgerichtes Dresden gab dem Sparer in vollem Umfang Recht und bescheinigte ihm, dass das von ihm zuvor erholte Sachverständigengutachten  der Hink und Fischer Kredit Sachverständige GbR, die den gleitenden Durchschnitt der Zeitreihe BBK01.WX4260  zur  Berechnung der Zinsen herangezogen hatten,  richtig ist.  Denn es handelte sich nach Auffassung des Gerichts um eine langfristige Kapitalanlage, sodass diese Zeitreihe, die mittlere Lastlaufzeiten von über 9 bis einschließlich 10 Jahren umfasst, heranzuziehen war.  Das Landgericht Dresden hielt demgegenüber die von der Sparkasse herangezogenen Zeitreihen für sachlich falsch.

Sie sollten daher auch ihre Sparverträge daraufhin überprüfen lassen,

  • ob sie eine solche unwirksame Zinsanpassungsklausel haben – bei Nachberechnungen ergeben sich im Durchschnitt ca. Euro 4000 pro Sparvertrag an zu wenig berechneten und gutgeschriebenen Zinsen!

Daneben sollten Sie auch überprüfen lassen,

  • ob die erklärten Kündigungen der Sparkassen wirksam sind. In einer Vielzahl von Fällen wird die Prüfung ergeben, dass die Kündigung unwirksam ist und sie noch über Jahre hinweg verzinsliche Prämien von den Sparkassen

Lassen Sie deshalb auch Ihre bei Sparkassen angeschlossen Sparverträge darauf überprüfen. Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Tilmann SchellhasFachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Bau- und Architektenrecht
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