– Landgericht Berlin stellt hohe Anforderungen auf – Unter dem Begriff „Phishing“ (Neologismus von „fishing“, engl. für ‚Angeln‘) versteht man Versuche, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner in einer elektronischen Kommunikation auszugeben. Ziel des Betrugs ist es, z. B. an persönliche Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen, etwa ihn zur Ausführung einer schädlichen Aktion wie das Einloggen in einen gefälschten / nachgebauten Webauftritt zu bewegen,…