Den Fachbereich Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Wolfgang Stelzig, seit Jahrzehnten in diesen Rechtsgebieten tätig.

Ihre Interessen und Ziele stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Die Gesetze und Urteile zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sind häufig schwer verständlich. Hier bieten wir eine praxisnahe, kompetente und maßgeschneiderte Beratung, sowie engagierte Vertretung bei Streitigkeiten. Wir beraten und unterstützen Sie vom Beginn eines Mietverhältnisses bis zu dessen Beendigung und erforderlichenfalls darüber hinaus, beispielsweise bei erforderlichen Zwangsvollstreckungen.

Aufgrund langjähriger Erfahrung und ständiger Weiterbildung bieten wir hoch qualifizierte Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Wir legen besonders großen Wert auf eine engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten sowie darauf, für diese jederzeit gut erreichbar zu sein.

Schwerpunkte im Mietrecht sind hierbei Vertragsgestaltung, Mieterhöhung, Mietminderung, Mietkaution, Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder wegen Vertragsverletzungen bzw. Zahlungsverzug, Räumungsverfahren wegen Eigenbedarfs oder wegen Vertragsverletzungen bzw. Zahlungsverzug.

Im Wohnungseigentumsrecht geht es vorwiegend um das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, insbesondere bei Beschlussanfechtungen, Fragen der Verwaltung des Wohnungseigentums, Fragen im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen.

Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen. Dies versetzt ihn in die Lage, jeweils auch den Blickwinkel der Gegenseite zu antizipieren, was es ermöglicht, Ihre Interessen richtig einzuschätzen und optimal zu vertreten. Rechtsanwalt Wolfgang Stelzig versteht sich hierbei als Jurist, der sich entschieden für seine Mandanten einsetzt und ihnen mit Rat und Tat kompetent zur Seite steht. Sei es im Ringen um eine außergerichtliche Lösung, sei es in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in welcher er Ihre Interessen mit Nachdruck vertritt.

Wolfgang Stelzig

MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT / FAMILIENRECHT

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