Rechtsanwalt Thomas Schieder und Rechtsanwalt Wolfgang Stelzig vertreten seit Jahrzehnten Mandanten bei der Formulierung und Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch Erben bei der Geltendmachung von Erbrechten und Pflichtteilsansprüchen. Der jeweiligen Interessenlage und familiären Situation wird dabei individuell Rechnung getragen, gleich ob durch Aussetzung von Vermächtnissen, der Anordnung einer Vorerbschaft und Nacherbschaft oder die Abfassung eines Berliner Testaments.
Die Interessen unserer Mandanten setzen wir effektiv und wirtschaftlich sinnvoll auch im Konfliktfall zunächst ohne Inanspruchnahme von Gerichten, nötigenfalls aber auch gerichtlich durch.

Mit unserer Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Erbrechts können sie erben und vererben!

Thomas Schieder

FACHANWALT FÜR BAU-UND ARCHITEKTENRECHT

Wolfgang Stelzig

MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT / FAMILIENRECHT

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