– Auch rechtskundiger Verbraucher kann widerrufen – Wieder einmal zeigt  sich an dem Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 02.04.2024 (2-31 O 78/23), welch scharfes Schwert das Widerrufsrecht im Werkvertrag darstellt. So wurde ein Architekt verurteilt, an seinen Auftraggeber einen Betrag von über € 5.000,00 geleisteten Vorschusses zurückzuzahlen, da der Architekt seinen Auftraggeber vor Abschluss…

– Verbraucher schuldet weder Architektenhonorar noch Wertersatz – Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26.06.2023 (2-26 O 144/22) ent­schie­den, dass ein per E-Mail zwischen einem Verbraucher und einem Architekten ge­schlos­sener Architektenvertrag dann widerrufbar ist, wenn es sich um ein Fern­ab­satz­ge­schäft handelt. Da dem Architekten bei wirksamen Widerruf weder ein Archi­tek­ten­ho­norar noch ein…