– Auch rechtskundiger Verbraucher kann widerrufen – Wieder einmal zeigt sich an dem Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 02.04.2024 (2-31 O 78/23), welch scharfes Schwert das Widerrufsrecht im Werkvertrag darstellt. So wurde ein Architekt verurteilt, an seinen Auftraggeber einen Betrag von über € 5.000,00 geleisteten Vorschusses zurückzuzahlen, da der Architekt seinen Auftraggeber vor Abschluss…
– Verbraucher schuldet weder Architektenhonorar noch Wertersatz – Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26.06.2023 (2-26 O 144/22) entschieden, dass ein per E-Mail zwischen einem Verbraucher und einem Architekten geschlossener Architektenvertrag dann widerrufbar ist, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Da dem Architekten bei wirksamen Widerruf weder ein Architektenhonorar noch ein…