– Hinweisbeschluss vom 17.08.2026: Kein Werklohn, kein Wertersatz – und der Widerruf ist auch nicht rechtsmissbräuchlich – Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Beschluss vom 17.08.2026 (Az. 5 U 50/25) angekündigt, die Berufung eines Gartenbauunternehmers gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 15.04.2025 (Az. 8 O 214/24) einstimmig nach § 522 Abs. 2 ZPO…
– Verbraucher schuldet weder Architektenhonorar noch Wertersatz – Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26.06.2023 (2-26 O 144/22) entschieden, dass ein per E-Mail zwischen einem Verbraucher und einem Architekten geschlossener Architektenvertrag dann widerrufbar ist, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Da dem Architekten bei wirksamen Widerruf weder ein Architektenhonorar noch ein…
