– Zum Widerruf eines Verbraucherbauvertrages – Einen durchaus wichtigen Beschluss hat das OLG München bereits am 12.12.2022 (27 U 2101/22 Bau) bei der Frage des Widerrufs eines Fertighausbauvertrages verfasst. Weniger überraschend war dabei, dass es den Widerruf des Verbrauchers für begründet hielt, weil die erfolgte Belehrung über das Widerrufsrecht nicht inhaltlich vollständig der gesetzlich vorgesehenen…
– Verbraucher schuldet weder Architektenhonorar noch Wertersatz – Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26.06.2023 (2-26 O 144/22) entschieden, dass ein per E-Mail zwischen einem Verbraucher und einem Architekten geschlossener Architektenvertrag dann widerrufbar ist, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Da dem Architekten bei wirksamen Widerruf weder ein Architektenhonorar noch ein…