Sparverträge rechtswidrig gekündigt und falsch verzinst?

Der Finanztip hat Sie bereits auf seiner homepage in wesentlichen Zügen darüber aufgeklärt, was ein Prämiensparvertrag ist, ob die Sparkasse oder Bank kündigen darf, ob die Zinsen falsch berechnet wurden und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Sie suchen jetzt einen Rechtsanwalt, der Ihre Belange individuell vertritt. Bei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tilmann Schellhas sind Sie richtig! Er hat zu diesem Themenkreis eine jahrelang hierzu erworbene Expertise und vertritt Sparer bundesweit zu diesem Sachverhalt.

Es geht darum, ob die Kündigung unwirksam ist und Sie auch weiterhin die Verträge besparen können. In Anbetracht der derzeit nur am Kapitalmarkt zu erzielenden niedrigen Zinsen, sind die hohen Prämien, die Sie bei Ihrem Sparvertrag erhielten (meist 50% der eingezahlten Sparbeiträge), unschlagbar profitabel. Und es geht darum, ob Sie vor dem Hintergrund einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel einen Anspruch auf Gutschrift bzw. Zahlung weiterer Zinsen haben – dazu hat die Verbraucherzentrale Sachsen einen durchschnittlichen Anspruch von € 3.400,00 pro Sparvertrag ermittelt. Es geht also um die Durchsetzung Ihrer gewinnbringenden Rechte!

Zur – kostenlosen – Erstprüfung benötigen wir von Ihnen nur wenige Unterlagen: Den Sparvertrag, das Kündigungsschreiben und die Angabe, ob Sie ggf. eine Rechtschutzversicherung (ggf. Versicherungs- oder Schadennummer) haben.

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht –.

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