Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 26.03.2020, Rechtssache C-66/19) hat geurteilt, dass die deutschen Regelungen über die Verbraucherinformationen zu Kreditverträgen unzureichend sind. Damit können fast alle vom 14. Juni 2010 bis 20. März 2016 geschlossenen Verträge auch heute noch von Verbrauchern widerrufen werden. SO KOMMEN SIE AUS TEUREN KREDITVERTRÄGEN RAUS! Im Kern geht es hierbei um…