Sparverträge rechtswidrig gekündigt und falsch verzinst?

Der Finanztip hat Sie bereits auf seiner homepage in wesentlichen Zügen darüber aufgeklärt, was ein Prämiensparvertrag ist, ob die Sparkasse oder Bank kündigen darf, ob die Zinsen falsch berechnet wurden und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Sie suchen jetzt einen Rechtsanwalt, der Ihre Belange individuell vertritt. Bei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tilmann Schellhas sind Sie richtig! Er hat zu diesem Themenkreis eine jahrelang hierzu erworbene Expertise und vertritt Sparer bundesweit zu diesem Sachverhalt.

Es geht darum, ob die Kündigung unwirksam ist und Sie auch weiterhin die Verträge besparen können. In Anbetracht der derzeit nur am Kapitalmarkt zu erzielenden niedrigen Zinsen, sind die hohen Prämien, die Sie bei Ihrem Sparvertrag erhielten (meist 50% der eingezahlten Sparbeiträge), unschlagbar profitabel. Und es geht darum, ob Sie vor dem Hintergrund einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel einen Anspruch auf Gutschrift bzw. Zahlung weiterer Zinsen haben – dazu hat die Verbraucherzentrale Sachsen einen durchschnittlichen Anspruch von € 3.400,00 pro Sparvertrag ermittelt. Es geht also um die Durchsetzung Ihrer gewinnbringenden Rechte!

Zur – kostenlosen – Erstprüfung benötigen wir von Ihnen nur wenige Unterlagen: Den Sparvertrag, das Kündigungsschreiben und die Angabe, ob Sie ggf. eine Rechtschutzversicherung (ggf. Versicherungs- oder Schadennummer) haben.

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht –.

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    – Monatliche Teilzahlungen nicht korrekt angegeben – Der Widerruf von Immobiliardarlehen (das sind durch eine Grundschuld zur Finanzierung einer Immobilie besicherte Darlehen) ist nach wie vor virulent. So hat das OLG Saarbrücken mit Urteil vom 22.04.2021 (4 U 27 aus 20 – ) festgehalten, dass dem klagenden Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, weil die beklagte Darlehensgeberin…

    – Landgericht München I gibt klagenden Sparer zu 100 % Recht – Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 23.07.2021 – 22 O 15646/20 (n.n.rkr.) – die Stadtsparkasse München zur Zinsnachzahlung in Höhe von knapp € 8.000,00 verurteilt und zudem ausgesprochen, dass diese neben den Zinsforderungen auch die Verfahrens-, Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten zu tragen…

    – Amtsgericht hält die Kündigung eines Prämiensparvertrages für unwirksam – Das Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt hat mit  Urteil vom 05.03.2021 (- 1   C 436/20 -) entschieden, dass eine ordentliche Kündigung vor Ablauf von 25 Jahren nicht möglich ist, wenn die Höchstprämie von 50 % nach dem 15. Sparjahr erreicht ist und dann 10 Jahre fortgewährt werden…

    – Günstiges Urteil für Sparer – Ausgangslage Ein Sparer schloss im Jahr 2004 mit der Sparkasse Altenburger Land einen unbefristeten S-Vermögensplan ab und er verpflichtete sich, monatlich € 100,00 einzuzahlen, die Sparkasse sich ihrerseits, einen variablen Zinssatz, der bei Vertragsbeginn bei 1,250 % lag, zu zahlen. Der S-Vermögensplan sah eine jährlich steigende Sparprämie vor, die…

    – Sparkassen verpflichtet, Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklausel offenzulegen – In einem äußert ungewöhnlichen rechtspolitischen Akt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 21.06.2021 gegenüber den Anbietern von Prämiensparverträgen – das sind überwiegend Sparkassen – eine Allgemeinverfügung erlassen und darin angeordnet, diese müssten die Sparer über die Unwirksamkeit der darin enthaltenen Zinsanpassungsklausel sowie das Fehlen einer allgemeinverbindlichen gerichtlichen…

    – Amtsgericht Krefeld bestätigt Anspruch des Sparers – Nunmehr hat auch das Amtsgericht Krefeld mit Urteil vom 25.03.2021 (Az.: 5 C 123-20)  ebenso wie das Amtsgericht Ansbach (Urt. vom 07.01.2021 – 3 C 551/20 –) und  das Landgericht Deggendorf (Urt. vom 24.09.2020 – 31 U 232/20) den Anspruch des klagenden Sparers auf Zahlung eines weiteren…

    – BGH weist Beschwerde der Sparkasse Zwickau zurück – Der Bundesgerichtshof (XI ZR 100/20) hat mit erst jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 19.01.2021 eine Beschwerde der Sparkasse Zwickau gegen ein Urteil des Landgerichts Zwickau ( 6 S 54/19) zurückgewiesen – der Prämiensparvertrag des Sparers läuft nun mindestens bis ins Jahr 2097. Damit steht nun rechtskräftig fest,…

    – BaFin beabsichtigt Allgemeinverfügung gegen Kreditinstitute zu erlassen – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will  – wie am 29.01.2021 veröffentlicht – gegenüber allen Finanzdienstleistungsinstituten (Sparkassen, Banken), die Sparverträge mit Verbrauchern abgeschlossen haben und deren Verträge eine unwirksame Zinsklausel beinhalten, eine Allgemeinverfügung zu erlassen und gibt den Kreditinstituten bis zum Ablauf des 28.02.2021 Gelegenheit, hierzu Stellung…

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