Sparverträge rechtswidrig gekündigt und falsch verzinst?

Der Finanztip hat Sie bereits auf seiner homepage in wesentlichen Zügen darüber aufgeklärt, was ein Prämiensparvertrag ist, ob die Sparkasse oder Bank kündigen darf, ob die Zinsen falsch berechnet wurden und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Sie suchen jetzt einen Rechtsanwalt, der Ihre Belange individuell vertritt. Bei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tilmann Schellhas sind Sie richtig! Er hat zu diesem Themenkreis eine jahrelang hierzu erworbene Expertise und vertritt Sparer bundesweit zu diesem Sachverhalt.

Es geht darum, ob die Kündigung unwirksam ist und Sie auch weiterhin die Verträge besparen können. In Anbetracht der derzeit nur am Kapitalmarkt zu erzielenden niedrigen Zinsen, sind die hohen Prämien, die Sie bei Ihrem Sparvertrag erhielten (meist 50% der eingezahlten Sparbeiträge), unschlagbar profitabel. Und es geht darum, ob Sie vor dem Hintergrund einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel einen Anspruch auf Gutschrift bzw. Zahlung weiterer Zinsen haben – dazu hat die Verbraucherzentrale Sachsen einen durchschnittlichen Anspruch von € 3.400,00 pro Sparvertrag ermittelt. Es geht also um die Durchsetzung Ihrer gewinnbringenden Rechte!

Zur – kostenlosen – Erstprüfung benötigen wir von Ihnen nur wenige Unterlagen: Den Sparvertrag, das Kündigungsschreiben und die Angabe, ob Sie ggf. eine Rechtschutzversicherung (ggf. Versicherungs- oder Schadennummer) haben.

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht –.

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    OLG Dresden, Urteil vom 21.11.2019, Az: 8 U 1770/18 Neben dem Landgericht Stendal (wir berichteten) hat jetzt auch das OLG Dresden in einem brandaktuellen Urteil entschieden, dass ein Sparvertrag, der mit einer „Laufzeit von 1.188 Monaten abgeschlossen“ wurde nicht durch eine ordentliche Kündigung wirksam beendet wurde, sondern ungekündigt fortbesteht. Dem Sachverhalt nach ging es um…

    Aktuelles Berufungsurteil gibt Sparer recht! Das Landgericht Stendal (Az. 22 S 104/18) hat am 14.11.2019 gegen die Kreissparkasse Stendal in zweiter Instanz festgestellt, dass ein Prämiensparvertrag der klagenden Sparer nicht durch Kündigung wirksam beendet wurde, sondern ungekündigt fortbesteht. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hat das Landgericht nicht zugelassen. Dem Sachverhalt nach ging es nach dem…

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    Wie bereits berichtet (vgl. unsere Beiträge vom 23. Juli 2019 und 30. Juli 2019) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 14.Mai 2019 (Az.: XI ZR 345/18) entschieden, dass ein Kreditinstitut den Prämiensparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen könne. Nunmehr wurden vom BGH die  Urteilsgründe veröffentlicht: Nach Auffassung des BGH stand der…

    21.000 Kündigungen von langfristigen Prämien-Sparverträgen erklärt So ist es am 30.07.2019 in der Frankfurter Allgemeine Zeitung zu lesen und die Sprecherin der Sparkasse Nürnberg damit zitiert, man könne keine Zinsen zahlen, die nicht marktgerecht seien. Die Sparkasse Nürnberg ist nicht das erste Kreditinstitut, dass sich in Niedrigzinsphasen von alten  – für Sparer lukrative – Sparverträgen…

    Fraglich, ob BGH-Urteil stets Anwendung findet In Niedrigzinsphasen wollen sich Kreditinstitute vermehrt von alten Sparverträgen durch Kündigungen verabschieden, da die versprochen Prämien am Markt für diese gar nicht mehr erzielbar sind. So auch die Sparkassen, die  solche Sparverträge – bspw. namens S-Präminensparen flexibel – nach Laufzeiten von mindestens 15 Jahren unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist…

    Häufig Bausparkassen betroffen Häufig wollen Darlehensnehmer ein Immobiliardarlehen vorzeitig zurückzahlen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich (Umzug, Scheidung, Verlusts des Arbeitsplatzes etc.). Banken oder Sparkassen lassen die Kreditnehmer auch vorzeitig aus den Verträgen, verlangen aber für den ihnen dadurch zukünftig entstehenden Zinsausfall eine Vorfälligkeitsentschädigung von mehrere tausend Euro. Dies kann man vermeiden, wenn eine fehlerhafte Widerrufsinformation/Widerrufsbelehrung…

    LG Saarbrücken verweist an den EuGH Das Landgericht Saarbrücken nimmt im Widerrufsrecht der Verbraucher bei Abschluss von Immobiliarkreditverträgen eine Vorreiterrolle ein. Nachdem SCHIEDER UND PARTNER Rechtsanwälte schon einmal über ein von ihnen geführten Verfahren gegen die Sparkasse Saarbrücken berichteten, dass dieses eine Verweisung zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) beabsichtige (),  macht das LG Saarbrücken nunmehr diese…

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