Sparkasse Nürnberg

21.000 Kündigungen von langfristigen Prämien-Sparverträgen erklärt

So ist es am 30.07.2019 in der Frankfurter Allgemeine Zeitung zu lesen und die Sprecherin der Sparkasse Nürnberg damit zitiert, man könne keine Zinsen zahlen, die nicht marktgerecht seien.

Die Sparkasse Nürnberg ist nicht das erste Kreditinstitut, dass sich in Niedrigzinsphasen von alten  – für Sparer lukrative – Sparverträgen durch Kündigungen verabschieden will, da die versprochen Prämien am Markt für die Finanzinstitute  gar nicht mehr erzielbar seien. Darüber hat SCHIEDER UND PARTNER Rechtsanwälte bereits berichtet.

So hatte die Sparkasse Stendal am 14. Mai 2019 zwar zu ihren Gunsten ein Urteil des Bundesgerichtshofs  – XI ZR 345/18 – erwirkt, wonach Kündigungen unter Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 15. Sparjahr möglich seien.

Es ist aber stets individuell zu prüfen, ob die Entscheidungsgründe des BGH, die noch gar nicht  (sondern nur eine Pressemitteilung) vorliegen, auf jeden Einzelfall übertragbar ist. So ist beispielsweise gesondert zu prüfen,

  • ob die Allgemeine Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam in die Sparverträge einbezogen wurden oder
  • ob die Sparverträge feste Laufzeiten vorsehen und wenn ja, welche Laufzeiten oder
  • ob gar die versprochenen Zinsen  – in der Regel ein variabler bei 4 % liegender Grundzins, der sukzessive abgesenkt wurde – nachvollziehbar und richtig eingestellt wurden.

Lassen Sie deshalb auch Ihre Sparverträge, die bei Sparkassen abgeschlossen wurden, überprüfen.

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Bau- und Architektenrecht
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Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg