– Ansprüche gegen Sparkassen und Banken sind zum 31.12.2023 zu hemmen – Zum Ende des Jahres 2023 drohen Zinsnachzahlungsansprüche von Kunden der Sparkassen und anderen Finanzdienstleistungsinstituten zu verjähren, weshalb es erforderlich ist, diese Ansprüche rechtzeitig zu hemmen. Denn häufig stehen den Sparern gegen die Kreditinstitute Ansprüche von mehreren Tausend Euro zu, die sie verlieren könnten,…