Auch ohne Widerruf Keine Vorfälligkeitsentschädigung

Häufig Bausparkassen betroffen

Häufig wollen Darlehensnehmer ein Immobiliardarlehen vorzeitig zurückzahlen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich (Umzug, Scheidung, Verlusts des Arbeitsplatzes etc.). Banken oder Sparkassen lassen die Kreditnehmer auch vorzeitig aus den Verträgen, verlangen aber für den ihnen dadurch zukünftig entstehenden Zinsausfall eine Vorfälligkeitsentschädigung von mehrere tausend Euro.

Dies kann man vermeiden, wenn eine fehlerhafte Widerrufsinformation/Widerrufsbelehrung vorliegt und man deshalb berechtigt einen wirksamen Widerruf erklärt.

Aber auch dann, wenn die Widerrufsinformation rechtmäßig ist, steht der Bank nur dann ein Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn sie nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB

„…im Vertrag … Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung…“

gemacht hat. Und in nicht wenigen Fällen fehlen im Darlehensvertrag Angaben über die Zulässigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung und den Modalitäten ihrer Berechnung – dann ist ein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen!

Vorteile für den Darlehensnehmer:

  • Vorfristige Ablösung der Kredite ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Rückforderung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung

Lassen Sie deshalb auch Ihre Kreditverträge darauf überprüfen!

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an den insoweit von der Verbraucherzentrale Hamburg empfohlenen, weil auf das Recht zum Widerruf bei Darlehensverträgen spezialisierten Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Bau- und Architektenrecht
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Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg