– Autokredite und Verbraucherkredite noch heute widerrufbar –

Mit Urteil vom 09.09.2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in drei Rechtssachen (Az.: C–33/20, C–155/20 und C–107/20) bahnbrechende Entscheidungen gefällt. Danach dürfte fast jeder Kfz – Darlehensvertrag als fehlerhaft zu beurteilen sein, kann auch heute noch von den Verbrauchern wirksam widerrufen werden!

Ausgangslage

Darlehensgeber müssen, wenn sie Kredite mit Verbrauchern schließen, eine Reihe von rechtlichen Pflichtangaben machen, damit der juristisch nicht vorgebildete Kreditnehmer vor Abschluss des Vertrages in der Lage ist, diesen transparent auch mit anderen Darlehensverträgen, die ihm von anderen Anbietern angeboten werden, zu unterscheiden.

Bisher hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Vielzahl solcher Pflichtangaben für hinreichend deutlich erachtet und nicht einmal in Erwägung gezogen, die Angelegenheit durch den EuGH überprüfen zu lassen

Entscheidung des EuGH

Inmitten der Entscheidungen des EuGH vom 09.09.2021 standen zwei solcher Pflichtangaben von Kreditverträgen, nämlich

  • die Angabe von Verzugszinsen und
  • die Art der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Bisher war der BGH der Auffassung, bei den Verzugszinsen reiche es aus, auf die gesetzliche Regelung hinzuweisen, anstatt eine konkrete Zahl zu nennen. Ferner meinte der BGH auch bei der Vorfälligkeitsentschädigung müsste diese nur „in groben Zügen“ im Kreditvertrag dargestellt werden, weil sie ohnehin zu kompliziert sei.

Dem ist nun der EuGH deutlich entgegengetreten und hat klargestellt, dass diese Auffassung nicht dem europäischen Verbraucherrecht entspricht, es vielmehr erforderlich sei, bei den Verzugszinsen den konkreten Prozentsatz anzugeben und bei der Vorfälligkeitsentschädigung sei mindestens die Berechnungsmethode so darzustellen, dass diese für einen Durchschnittsverbraucher leicht verständlich sei. Zudem müsse auch die Häufigkeit der Änderung des Basiszinssatzes angegeben sein. Und schließlich müssten auch die wesentlichen Informationen über außergerichtliche Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die damit verbundenen Kosten angegeben werden.

Darüber hinaus stellte der EuGH klar, dass sich die Bank nicht auf Verwirkung oder Rechtsmissbrauch berufen kann, wenn sie die vorstehenden Informationen nicht ausreichend erteilt hat.

Folgen der EuGH-Entscheidungen

Da in nahezu jedem Autofinanzierungsvertrag und sonstigen Verbraucherkredit diese Pflichtangaben nicht den europarechtlichen Vorgaben entsprechen und zu intransparent dargestellt wurden, können Verbraucher auch heute noch wirksam einen Widerruf erklären.

Das lohnt sich deshalb, weil nahezu alle Raten und Anzahlungen zurückgeholt werden können.

Nur Immobiliardarlehensverträge (grundpfandlich abgesicherte Kreditverträge zur Finanzierung einer Immobilie) fallen nicht unter die Entscheidungen vom 09.09.2021

Expertise von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tilmann Schellhas

Rechtsanwalt Schellhas befasst sich seit Jahren mit der Frage der Widerruflichkeit von Kreditverträgen, wozu nicht nur KFZ-Kreditverträge und Immobiliarkreditverträge, sondern auch andere Verbraucherkredite gehören und hat in einer Vielzahl von Fällen erhebliche Summen für seine Mandanten erstreiten können. Rechtsanwalt Schellhas weist eine enorme Expertise in diesen Rechtsfragen aus und wird auch auf einer Liste empfohlener Rechtsanwälte bei der Verbraucherzentrale Hamburg geführt.

Lassen Sie Ihren Vertrag darauf überprüfen!

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas –Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht –.

Tillmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Bau- und Architektenrecht
SCHIEDER UND PARTNER RECHTSANWÄLTE
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg