Porsche AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtung verurteilt

Landgericht Dortmund sieht arglistiges Inverkehrbringen eines Porsche Macan

Das Landgericht Dortmund hat am 15.01.2019 (Az.: 12 O 262/17) festgestellt, dass die Porsche AG verpflichtet ist, dem klagenden Käufer eines Dieselfahrzeuges des Typs Porsche Macan deswegen Schadenersatz zahlen, da  es mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist.

Nach Auffassung des Landgerichtes bestand die schädigende Handlung darin, arglistig eine Abschalteinrichtung zur Beeinflussung der Emissionswerte auf dem Prüfstand eingebaut zu haben. Das Fahrzeug verfügt über eine EG – Typengenehmigung nach der EU6- Abgasnorm. Nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) erfolgte die Emissionsmessung nach einem Kaltstart bei einer Umgebungstemperatur zwischen 20°C und 30 °C. Wurde aber der Prüfzyklus bei warmen Motor durchlaufen, verdoppelten sich die NOx-Emissionen und überschritten den Grenzwert bei weitem. Bei einem Test mit 10 °C zeigten sich NOx- Werte in Höhe des drei-fachen Grenzwertes.

Das Kraftfahrzeugbundesamt hatte bereits im Jahre 2018 festgestellt, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und deren Beseitigung gefordert. Da  – so das LG Dortmund – im Rahmen einer Hauptuntersuchung diese eingebaute Abschalteinrichtung als erheblicher Mangel eingestuft werden kann und auch eine behördliche Betriebsuntersagung droht, sei die Nutzbarkeit des Fahrzeugs in dem ausgelieferten Zustand nicht gewährleistet. Da der Kläger kein Fahrzeug erwerben wollte, das den gesetzlichen Zulassungsvorgaben nicht gerecht wird, lag bei ihm ein Irrtum über den Schadstoffausstoß des gekauften Fahrzeugs in Form einer Vermögensverfügung vor, wodurch diesem ein Schaden entstanden ist.

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Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Bau- und Architektenrecht
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