Dieselfahrzeuge - Alternative zur Rückgabe

Autokredit widerrufen

Nach dem Landgericht Limburg (Urteil vom 13.07.2018 – 2 O 317/17-), dem Landgericht Paderborn (Urteil vom 16.07.2018 – 3 O 408/17-) hat nunmehr auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 12.11.2018 – 318 O 141/18 – ) festgestellt, dass den Verbrauchern, die den Kauf eines PKW über einen Darlehensvertrag finanzierten, das Recht zustand diese Autokredite zu widerrufen. Die Widerrufsfrist begann nicht zu laufen, weil die von den Banken verwendete Widerrufsinformation keine hinreichenden Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei Kündigung des Vertrages enthielten, diese Pflichtangabe jedoch erforderlich gewesen wäre, um eine Widerrufsfrist anlaufen zu lassen.

Häufig lassen Autokäufer den Kaufpreis ganz oder teilweise finanzieren, wobei der Kaufvertrag und der Darlehensvertrag als verbundene Geschäfte zeitgleich abgeschlossen werden. Dabei arbeiten die Autohäuser häufig standardisiert mit Banken zusammen und bahnen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Fahrzeugs auch solche Kreditverträge an.

Wenn dann die Widerrufsinformationen keine klaren und verständlichen gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben vorhalten, steht dem Darlehensnehmer das Recht zu, auch heute noch diesen Autokredit zu widerrufen. Dies hat dann zur Folge, dass nicht nur der Darlehensvertrag sondern auch der Kaufvertrag über das Fahrzeug rückabgewickelt wird. Dies stellt für die Verbraucher also eine gute Möglichkeit da, sich etwa von solchen Fahrzeugen zu befreien, die auch vom „Dieselskandal“ umfasst sind.

Die eingangs genannten Urteile sind auf eine Reihe von Banken, die den Erwerb von Kraftfahrzeugen finanzieren, übertragbar. So urteilte auch bereits das LG Stuttgart am 21.08.2018 (AZ 25 O 73/18) gegen die Mercedes Benz Bank, da deren Widerrufsbelehrung einen Fehler vorhielt. Aber auch andere Banken verstießen häufig gegen die gesetzlichen Vorgaben bei der Abfassung von Widerrufsinformationen, so unter anderem die BMW Bank, die Santander Bank, die Ford Bank, die Opel Bank, die Volkswagen Bank GmbH, die FCA (Fiat, Chrysler, Land Rover), die BDK (Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, und die RCI (Renault-Nissan).

Lassen Sie deshalb auch Ihre Kreditverträge darauf überprüfen. Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an den insoweit von der Verbraucherzentrale Hamburg empfohlenen, weil auf das Recht zum Widerruf bei Darlehensverträgen spezialisierten Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Bau- und Architektenrecht
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