Musterfeststellungsklage Sammelklage bei Dieselskandal Titel

Viele Käufer der vom Abgasskandal betroffen Diesel-KFZ fragen sich, ob sie sich einer der ab November 2018 möglichen Musterfeststellungsklage – auch Sammelklage genannt – anschließen sollen. Bei einer Sammelklage geht es – vereinfacht gesagt – darum festzustellen, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Grunde nach ein Anspruch besteht. Um die individuelle Forderung, also um die Höhe des jeweiligen Anspruches, muss sich weiterhin jeder Geschädigte selbst kümmern.

Es gibt sicher Konstellationen geben, die eine Anmeldung von Ansprüchen in einem Klageregister einer solche Sammelklage rechtfertigen. So kann es für nicht rechtsschutzversicherte Geschädigte interessant sein, dadurch zunächst formal ihre Rechte zu wahren. Auch wem es nicht möglich ist, noch vor Ablauf des 31.12.2018 eine die Verjährung hemmende Klage anhängig zu machen, sollte man diesen Schritt tun.

Aber wissen sollte man dann auch, dass es nur mit der Anmeldung von Ansprüchen im Klageregister nicht getan ist. Wenn nämlich die Musterfeststellungsklage Erfolg hat, bekommen die Geschädigten noch kein Geld, also noch keinen Schadensersatz. Sie erhalten zwar Sicherheit, müssen dann aber ihre individuellen Schadensersatzansprüche geltend machen, notfalls also noch (und ohnehin) klagen! Ein Weg, der sicherlich mehrere Jahre dauern wird, wenn man bedenkt, dass über die Musterfeststellungsklage nicht nur das Oberlandesgericht, sondern vermutlich auch noch der Bundesgerichtshof, wenn nicht sogar der Europäische Gerichtshof zu entscheiden haben.

SCHIEDER UND PARTNER Rechtsanwälte halten es daher in der Regel für sinnvoller, dass die Ansprüche der Besitzer von Dieselfahrzeugen sogleich durch Erhebung einer Klage durchgesetzt werden. Rechtsschutzversicherungen decken solche Prozesse üblicherweise ein. Und die Geschädigten kommen damit schneller zu ihrem Recht!

Welche Möglichkeiten haben die Käufer oder Leasingnehmer von Dieselfahrzeugen aufgrund der Dieselfahrverbote?

Die Kanzlei SCHIEDER UND PARTNER Rechtsanwälte prüft für Sie die Haftung für Schadensersatz, Rücktritt, Minderung, Nachbesserung oder Widerruf und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen haben nach aktuellen Urteil des Landgericht Berlin sowie des Landgericht Nürnberg-Fürth recht gute Chancen, Ihr Fahrzeug ohne Wertverlust zurück zu geben, da eine Schummel-Software verbaut wurde. Beispielsweise kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht kommen, wenn dem Fahrzeug bei Übergabe an den Käufer eine technisch übliche Beschaffenheit fehlte. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth inzwischen mehrfach entschieden (Urteile vom 10.10.2017, Az.: 9 O 8921/16, 9 O 1368/17, 9 O 8283/16, 9 O 8321/16, 9 O 9191/16 sowie vom 19.10.2017, Az.: 9 O 9193/16 und vom 23.10.2017, Az.: 9 O 8283/16). Achtung: Verjährung droht spätestens Ende 2018! Aber auch über andere Hersteller (Daimler und BMW) wird kolportiert, dass sie manipuliert hätten, um die Abgaswerte zu schönen; dazu laufen noch Ermittlungen.

Unabhängig davon werden diejenigen PKW-Besitzer aller Hersteller, die den Kauf des Fahrzeuges mit einem Kredit finanziert oder geleast haben, sich häufig von ihren Fahrzeugen ohne nennenswerte Verluste trennen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn entweder keine Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt oder rechtsfehlerhaft erstellt wurde (vgl. Urteil des LG Berlin vom 05.12.2017 – 4 O 150/16). Grundsätzlich läuft die Rückabwicklung eines Kfz.-Leasingvertrags ähnlich ab, wie die eines „normalen“ Kfz.-Darlehens. Der Verbraucher erhält sämtliche Raten und Anzahlungsbeträge zurück und wird von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Im Gegenzug gibt er das Fahrzeug an den Autohändler zurück. Würde der Kredit- oder Leasingvertrag nach Juni 2014 geschlossen, so muss der Kredit- bzw. Leasingnehmer keine Nutzungsentschädigung für das Auto bezahlen. Lesen Sie hierzu unseren Artikel Autokredit widerrufbar!

Werden Sie jetzt aktiv, bevor Verjährungsfristen ablaufen!

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an die auf Verbraucherrechte spezialisierten Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht
SCHIEDER UND PARTNER RECHTSANWÄLTE
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg