Autofinanzierung der Mercedes Benz Bank widerrufbar

Gilt auch für andere Banken, die den Kauf von Diesel-Fahrzeugen kreditieren!

Das LG Stuttgart hat jetzt in einem Urteil vom 21.08.2018 (25 O 73/18) festgestellt, dass eine Autofinanzierung, die der Käufer eines PKW zur teilweisen Finanzierung bei der Mercedes Benz Bank aufgenommen hatte, widerrufbar ist.

Dem Käufer wurde die Rückzahlung der Raten und die Rückgabe des Fahrtzeugs zugesprochen – im Gegenzug muss er Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs leisten.

Der Darlehensvertrag beinhaltete eine widersprüchliche Belehrung, da der Kreditnehmer im Falle eines Widerrufs einerseits „für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins“ zu zahlen hatte. Dieser Sollzins lag bei 4,17 Prozent. Andererseits stand aber in der Widerrufsbelehrung: „Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Auszahlung pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen.“

Nach Auffassung des LG Stuttgart ist dies intransparent und widersprüchlich, da der  Verbraucher nicht weiß, welche Zinsen er der Bank im Fall eines Widerrufs schuldet. Da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, beginne die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen. Der klagende Käufer kann demnach auch Jahre nach Abschluss des Kredits den Widerruf wirksam erklären.

Das ist für Käufer von Diesel-Fahrzeugen ein Vehikel, um den unliebsamen Kauf rückgängig zu machen! Das Urteil gilt nicht nur für die Mercedes Benz Bank, da auch andere Banken Fehler in die Ausgestaltung ihrer  Kreditverträge für Autofinanzierungen machten, so u.a. die BMW Bank, die Santander Bank, die Ford Bank, die Opel Bank, die FCA Bank (Fiat, Chrysler, Land Rover), die BDK (Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) und die RCI Bank (Renault/Nissan).

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an die auf Verbraucherrechte spezialisierten Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – oder Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Stelzig.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht

Wolfgang Stelzig

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