– Anfang Mai 2022 Termin vor dem Oberlandesgericht Dresden –

Bekanntermaßen hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.10.2021 (XI ZR 234/20) entschieden, dass bei den bis 2005 aufgelegten sog. Prämiensparverträgen die Zinsanpassungsklauseln unwirksam sind und die Lücke im Vertrag, welche durch die Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklausel entstanden ist, durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist. Als Referenzzins komme insofern nur ein langfristiger Zinssatz aus der Statistik der Deutschen Bundesbank in Frage, weil diese Sparverträge auf eine lange Laufzeit ausgerichtet waren. Ferner legte der BGH fest, dass die Verjährung solcher Zinsnachzahlungen erst mit Vertragsende beginnt. Welcher Referenzzinssatz dann bei der ergänzenden Vertragsauslegung mit welchen finanzmathematischen Parametern zu hinterlegen ist, hat jedoch der BGH offen gelassen und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlungen und Entscheidung an das Oberlandesgericht Dresden (5 MK 1/19) zurückverwiesen.

Gutachten durch Prof. Dr. Thießen

Das Oberlandesgericht Dresden hat seinerseits bestimmt, dass Prof. Dr. Thießen bis Ende April 2022 ein Gutachten vorlegen soll, welche Verzinsung der Prämiensparverträge in Betracht kommt.

Wenige Tage später ist bereits Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Die dann vom Oberlandesgericht Dresden zu treffende Entscheidung wird sicherlich Auswirkung auch auf andere unterinstanzliche Verfahren haben. Möglicherweise wird aber auch diese Entscheidung des OLG Dresden noch nicht rechtskräftig werden, nämlich dann, wenn eine der Parteien erneut Revision zum Bundesgerichtshof einlegt.

Individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage

Ob Ihnen ebenfalls nicht unerhebliche Zinsnachzahlungsansprüche – die Verbraucherzentrale Sachsen hat hier im Durchschnitt € 4.300,00/Sparvertrag ermittelt – zustehen, bedarf einer ganz individuellen Prüfung. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tilmann Schellhas, der Sparer zu diesem Themenkomplex bundesweit vertritt und vom Finanztipp empfohlen wird, hat eine erhebliche Expertise dazu.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Bau- und Architektenrecht
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Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg