P + R insolvent Totalverlust droht

Drei Tochtergesellschaften der P&R AG, die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P&R Container Leasing GmbH, haben bereits am 15. März Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der ersten beiden Gesellschaften wurde Rechtsanwalt Michael Jaffé, für die dritte Rechtsanwalt Philip Heinke bestellt. Die P&R-Gruppe ist seit den 1970er Jahren am Markt und hat an derzeit 51.000 Anleger Container als Direktinvestment für rund 3,5 Milliarden Euro verkauft. Den mit dem Verkauf eingegangenen Mietzahlungs- und Rückkaufverpflichtungen kann P&R derzeit „in erheblichem Umfang“ nicht nachkommen.

Das verkaufte Produkt schien so einfach: Es wurde von P & R Container an Anleger verkauft, die dann weltweit an Containergesellschaften vermietet wurden. Nach einigen Jahren sollten die Container dann zu in Aussicht gestellten Beträgen zurückgegeben werden können. Da die vereinnahmten Mieten bzw. die Container-Rückkaufspreise relativ hoch waren, war vielen Insidern schon unklar, wie dies von P & R gestemmt werden konnte. Es wird deshalb von einigen ein „Schneeballsystem“ kolportiert!

Da die Insolvenzquoten erfahrungsgemäß nur sehr niedrig ausfallen, sollten Anleger  – neben der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle –  prüfen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Solche kommen beispielsweise gegenüber Banken oder Vermittlern in Betracht, wenn von diesen in nicht hinreichender Weise über die bestehenden Risiken, die mit einem solchen direkten Erwerb zusammenhängen, aufgeklärt wurde. Auch geht es darum, etwaige Ansprüche (auf Stand -und Lagergebühren für die Container, deren Unterhalt, Wartung, Versicherung usw.) abzuwehren.

Lassen Sie Ihre Verträge und die dazu mit Banken und Vermittlern erfolgten Verkaufsgespräche von einem mit Aufklärungspflichtverstößen und Beratungsfehlern erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen!

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an

Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht
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