EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 20.09.2017, Az. C-186/16, entschieden, dass der Kreditnehmer bei Vergabe eines Fremdwährungsdarlehens über das bestehende Wechselkursrisiko umfassend aufgeklärt werden muss.
Dabei muss das Kreditinstitut umfassende Informationen z. B. über die Möglichkeit der Auf- oder Abwertung der jeweiligen Währung geben.
Sie sollten überprüfen lassen, ob Sie etwaig bei einem eingegangenen Fremdwährungsdarlehen erlittene erhebliche Verluste vermeiden können.
Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an mich.
Tilmann Schellhas
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg