Die Rechtsanwälte Thomas Schieder und Tilmann Schellhas vertreten als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht seit Jahrzehnten Architekten, Bau- und Handwerksunternehmen, Bauträger und private Bauherren in allen Bereichen des Baurechts, des Architektenrechts, des Bauträgerrechts und des Immobilienrechts.

Von der Gründung Ihres Unternehmens mit Fragen der Wahl der richtigen Rechtsform über die Vertragsgestaltung von Bauverträgen und Architektenverträgen bis hin zu Honorarfragen und Gewährleistungsfragen, deren außergerichtlicher sowie gerichtlicher Durchsetzung stehen wir Ihnen kompetent, zuverlässig und durchsetzungsstark zur Seite. Natürlich gilt dies auch für Bauherren, die wirtschaftlich bedeutende Bauverträge und Architektenverträge prüfen lassen, sich zu Unrecht geltend gemachten Forderungen gegenübersehen oder auch Gewährleistungsrechte durchzusetzen haben.

Eine Absicherung von Werklohn- und Honorarforderungen von Bau- und Handwerksunternehmen aber auch Planungsbüros gehört dabei ebenso zu den Tätigkeitsgebieten der Kanzlei SCHIEDER UND PARTNER, wie Vorträge und Seminare zu Fragen des privaten Baurechts, des Architektenrechts und dem komplexen Honorarrecht der Architekten.

Mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Bau- und Architektenrechts begleiten Sie die Rechtsanwälte Schieder und Schellhas bei allen Planungs- und Bauvorhaben.

Thomas Schieder

FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Tilmann Schellhas

FACHANWALT FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT / FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Artikel zu Bau- und Architektenrecht

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