– Hinweisbeschluss vom 17.08.2026: Kein Werklohn, kein Wertersatz – und der Widerruf ist auch nicht rechtsmissbräuchlich – Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Beschluss vom 17.08.2026 (Az. 5 U 50/25) angekündigt, die Berufung eines Gartenbauunternehmers gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 15.04.2025 (Az. 8 O 214/24) einstimmig nach § 522 Abs. 2 ZPO…
