– Widerrufssituation war Außergeschäftsraumvertrag – Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 13.03.2023 (8 U 17/23) festgestellt, dass auch Nachtragsvereinbarungen über zusätzliche Leistungen des Unternehmers – anders als einseitige Änderungsanordnungen des Bestellers gemäß § 650b Abs. 2 BGB – rechtlich selbstständige Werkverträge sind, weil sie – wie der Hauptvertrag – durch Angebot und Annahme zustande…