– Keine erhebliche Umbaumaßnahme – Das Urteil des OLG Celle vom 12.01.2022 (14 U 111/21) macht anschaulich deutlich, das Verbraucherschutzrechte nach wie vor bei vermeintlich geschlossenen Verträgen im Außergeschäftsraumbereich eine erhebliche Sprengkraft ausweisen und von Berufsangehörigen, etwa aus dem Handwerk, zunehmend mehr ernstgenommen werden sollten – eine Nichtbelehrung führt zu Rückzahlungsansprüchen des Verbrauchers. Der Sachverhalt…