– Urteil des EuGH vom 17.05.2023 (C 97/22) – Der Europäische Gerichthof hat bei Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht Folgendes festgehalten: Widerruft ein Verbraucher einen bereits erfüllten, außerhalb von Ge­schäfts­räumen abgeschlossenen Werkvertrag, so ist er von jeder Zahlungspflicht be­freit. Der Sachverhalt Ein Verbraucher schloss mit einem Unternehmen einen Vertrag über die Erneuerung der Elektroinstallation seines Hauses….