– Standardmodule keine Maßanfertigung –

Ein Kunde bestellte über eBay ein Apple MacBook Pro für 7.049 Euro, das er nach Erhalt zurücksandte und den Kauf widerrief. Die Auswahl erfolgte durch die Konfiguration aus vorgegebenen Standardoptionen. Nachdem die Händlerin die Rückabwicklung verweigerte, ging der Käufer vor Gericht.

Entscheidung des Landgerichts
Das Landgericht schloss noch ein Widerrufsrecht aus, da es das Notebook als individuell konfiguriertes Gerät betrachtete. Ein Gutachter bestätigte, dass das hochwertig konfigurierte Notebook nur schwer weiter zu veräußern sei und ein vertragliches Rückgaberecht nicht vereinbart wurde.

Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied hingegen zugunsten des Verbrauchers und gestand ihm ein Widerrufsrecht zu (Urteil vom 16.07.2024 – 7 U 133/23). Es stellte fest, dass das Notebook aus vorgegebenen Standardoptionen konfiguriert wurde und somit keine Maßanfertigung darstellt. Der Verkäufer müsse das Absatzrisiko tragen und den Kaufpreis erstatten. Das OLG ließ die Revision zu.

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Dann wenden Sie sich bitte  an Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.  Dieser verfügt über eine erhebliche Expertise in Fragen rund um das  Widerrufsrecht.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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