– Beweislast bei Darlehensgeberin –

Wenn es finanziell eng wird, hilft oft die Familie. Doch ohne klare Vereinbarungen kann das zu Streit führen. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschied am 31. Januar 2024, dass ein Vater keine Zinsen auf ein Darlehen seiner Tochter zahlen muss, da keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde (Az.: 13 U 1171/23).

Darlehen ohne Zinsvereinbarung

1993 lieh die Tochter ihrem Vater 60.000 DM, nachdem sie eine eigene Geldanlage aufgelöst hatte. Bis 2022 zahlte der Vater 35.000 Euro zurück. Als die Tochter das Darlehen kündigte, forderte sie nun auch Zinsen, obwohl ursprünglich keine Verzinsung vereinbart worden war.

Gericht bestätigt: Kein Anspruch auf Zinsen

Der Vater weigerte sich, die geforderten Zinsen zu zahlen, und das Landgericht Regensburg gab ihm Recht. In der Berufung vor dem OLG Nürnberg scheiterte die Tochter erneut. Das Gericht stellte fest, dass innerhalb der Familie Zinsvereinbarungen unüblich seien und die Tochter den Nachweis einer solchen Abmachung nicht erbringen konnte. Das OLG erklärte die Klage als abweisungsreif. Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, bleibt die Tochter nicht nur ohne Zinsen, sondern muss auch die Prozesskosten tragen.

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Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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