– BGH ändert drei Jahrzehnte alte Rechtsprechung – Der BGH hat mit Urteil vom 22.06.2023 (VII ZR 881/21) seine Rechtsprechung zur Verjährung für Mängel im selbstständigen Beweisverfahren geändert: Die Hemmung der Verjährung endet jetzt für alle behandelten Mängel einheitlich mit dem Abschluss eines selbstständigen Beweisverfahrens. Es ist damit nicht mehr entscheidend, wann die  Beweisaufnahme für…