– BGH entscheidet zu Gunsten der Verbraucher – Ein Mak­ler hat kei­nen An­spruch auf Pro­vi­si­on, wenn er einem Ver­brau­cher bei Ver­trags­ab­schluss weder eine Wi­der­rufs­be­leh­rung noch das Mus­ter-Wi­der­rufs­for­mu­lar aus­ge­hän­digt hat. Diese müss­ten dem Ver­brau­cher grund­sätz­lich in Pa­pier­form zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den, ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof. Nur wenn der Ver­brau­cher zu­stim­me, sei dies auch auf einem an­de­ren dau­er­haf­ten…