– OLG Stuttgart hält AGB-Klausel in einem Darlehensvertrag über Baukredit für unwirksam – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27.04.2022 (9 U 355/21) eine in All­ge­meinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Klausel eines Darlehensvertrags mit dem Wortlaut „Bei Baukrediten erfolgt die Auszahlung üblicherweise nach Baufortschritt.“ wegen Intransparenz für unwirksam erklärt und dem klagenden Darlehensnehmer recht gegeben,…