– OLG Stuttgart hält AGB-Klausel in einem Darlehensvertrag über Baukredit für unwirksam – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27.04.2022 (9 U 355/21) eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Klausel eines Darlehensvertrags mit dem Wortlaut „Bei Baukrediten erfolgt die Auszahlung üblicherweise nach Baufortschritt.“ wegen Intransparenz für unwirksam erklärt und dem klagenden Darlehensnehmer recht gegeben,…