– OLG München bestätigt Herausgabeanspruch des Kapitalanlegers – Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhangmit dem Auskunftsanspruch nach § 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewinnen auch im Bankenbereich zunehmend an Bedeutung. In seiner Entscheidung vom 04.10.2021 hat das OLG München (3 U 2906/20, n.n.rkr.) die beklagte Parteien verurteilt, dem klagenden Kapitalanleger Kopien der verarbeiteten personenbezogenen Daten betreffend die Datenkategorien, Telefonnotizen, Aktenvermerke,…