– Arglisthaftung bei undichtem Dach – Wird ein Hausgrundstück mit einer überdachten Terrasse verkauft und tritt durch das Terrassendach wiederholt Regenwasser ein, handelt es sich regelmäßig nicht nur um ein bloßes Symptom für einen Sachmangel. Vielmehr begründet bereits die Undichtigkeit des Terrassendachs selbst den Sachmangel. Klärt der Verkäufer des Hausgrundstücks den Käufer nicht über diese…