– BGH stärkt Verbraucherrechte internationaler Investmentverträge – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.05.2024 (VIII ZR 226/22) entschieden, dass ein in Deutschland wohnhafter Verbraucher ein Widerrufsrecht hat, wenn er ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung über Fernkommunikationsmittel Verträge mit einem Schweizer Unternehmen abschließt, die den Kauf und die Bewirtschaftung von Teakbäumen in Costa Rica betreffen. Dieses Widerrufsrecht…