– Amtsgericht Hamburg-Altona: Bank muss nach Kartenbetrug erstatten – Wurden bei einem Zahlungsvorgang nachweislich die Originalkarte und die korrekte PIN verwendet, besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Zahlung entweder durch den Kunden selbst vorgenommen oder von ihm autorisiert wurde. Der Kunde kann den Anscheinsbeweis aber erschüttern, indem er im konkreten Einzelfall Tatsachen darlegt und ggf….