EuGH – Sensationelles Urteil:
 

Autokredit oder Leasingvertrag widerrufbar!

Sie bereuen den finanzierten Kauf oder das Leasing eines Fahrzeuges? Der Europäische Gerichtshof (Urt.v. 26.03.2020(C-66/19) urteilt: Widerrufsfrist ist nicht angelaufen – es mangelt an Pflichtangaben!
Wir helfen Ihnen und prüfen einen möglichen Widerruf!

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    Widerruf prüfen lassen – Wir setzen Ihre Rechte durch!

    Verbraucher, die den Kauf ihres Fahrzeugs ganz oder überwiegend durch eine Herstellerbank oder aber durch andere Banken/Sparkassen finanzieren ließen, sollten daher die Kredite daraufhin überprüfen lassen, ob sie fehlerhafte Widerrufsbelehrungen/Widerrufsinformationen vorhalten. Des es ergeben sich erhebliche wirtschaftliche Vorteile!

    Häufig wurden gesetzliche Pflichtangaben – etwa Angabe zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer – nicht aufgeführt oder in nicht ausreichender Form eingefügt.

    Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 26.03.2020, Rechtssache C-66/19) hat geurteilt, dass die deutschen Regelungen über die Verbraucherinformationen zu Kreditverträgen unzureichend sind. Damit können fast alle vom 14. Juni 2010 bis 20. März 2016 geschlossenen Verträge auch heute noch von Verbrauchern widerrufen werden.

    SO KOMMEN SIE AUS TEUREN AUTOKREDITEN ODER LEASINGVERTRÄGEN RAUS!

    Im Kern geht es hierbei um die sogenannte „Kaskadenverweisung“, die vielfach wie folgt in den Kreditverträgen angegeben war:

    Die Frist beginnt nach Abschluß des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. zur Angabe der Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit() erhalten hat.

    Diese Formulierung hatte der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.11.2016 – XI ZR 434/15) noch für klar und verständlich gehalten.

    Das sehen die Richter aus Luxemburg nunmehr völlig anders! Solange Kreditverträge nicht vollständig getilgt und rückabgewickelt sind, sind sie also wieder widerruflich.

    Wirtschaftlicher Vorteil des Widerrufs

    Da der Kaufvertrag über den Pkw und der Darlehensvertrag zum Zwecke der Finanzierung dieses Kaufs verbundene Geschäft im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB darstellen, wird bei einem Widerruf des Darlehens auch der damit verbundene Kfz-Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher muss also seinen gebrauchten Pkw an die Darlehensgeberin zurückgeben, erhält aber im Gegenzug die Anzahlung und den überwiegenden Großteil der geleisteten Raten zurück. Bei Darlehensverträgen, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gibt es zudem noch eine besonders verbraucherfreundliche Regelung: Der Verbraucher braucht für die Nutzung des Fahrzeugs keine Entschädigung für die gefahrenen Kilometerleistungen.

    Die wirtschaftlichen Vorteile des Widerrufs eines Autokredits liegen damit auf der Hand. Das ergibt schnell einen Betrag von mehreren Tausend Euro wirtschaftlichen Vorteils (denn wir über unseren externen Dienstleister für Sie finanzmathematisch ermitteln lassen können)! Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen haben zudem nach aktuellen Urteil des Landgericht Berlin sowie des Landgericht Nürnberg-Fürth recht gute Chancen, Ihr Fahrzeug ohne Wertverlust zurück zu geben, da eine Schummel-Software verbaut wurde – das führt zu einem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, da ein Betrug vorliegt.

    Werden Sie jetzt aktiv, bevor eine Verwirkung des Widerrufsrechtes eintritt!

    Ihre Ansprechpartner

    Tilmann Schellhas

    FACHANWALT FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT