Kündigungen von Sparverträgen überprüfen lassen!

Kündigungen häufig rechtswidrig, vielfach tausende Euro Zinsen zu gering ermittelt!

Sie sind sauer, weil Ihnen gut verzinste (Prämien-)Sparverträge genommen werden? Ihre (Prämien-)Sparverträge basieren auf unwirksamen Zinsanpassungsklauseln?

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht rät zur Prüfung!

Jetzt Sparverträge vom Fachanwalt prüfen lassen!

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    Lukrative Sparverträge zu Unrecht gekündigt?

    Unter Hinweis auf ein Niedrigzinsumfeld wurden von Sparkassen oder anderen Kreditinstituten massenhaft Sparverträge (bspw. „S-Prämiensparen flexibel“, „S-Vorsorgesparen“, „Flexsparen“, „VR-Zukunft“ oder „Sparda-Vorsorgeplan)) gekündigt. Allein die Sparkasse Nürnberg hatte im Sommer 2019 ca. 21.000 Sparverträge gekündigt, die Sparkasse München 28.000, aber auch andere Sparkassen haben tausendfach ihre Kunden aus den Verträgen rausgeschmissen

    Unwirksame Kündigungen

    Sparer sind deshalb zu Recht sauer, weil ihnen dadurch die gut verzinsten Sparverträge genommen werden. Häufig haben sich die Sparkassen auf ein Urteil des BGH vom 14.05.2019 – XI ZR 345/18 – berufen, da danach eine Kündigung jedenfalls dann möglich sei, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Das ist aber nicht in jedem Fall richtig und muss immer gesondert geprüft werden: Denn nur dann, wenn keine festen Laufzeiten vereinbart sind, wird man das BGH-Urteil übertragen können. Sehr häufig sehen aber die Verträge feste Laufzeiten von „1188 Monate“, also 99 Jahre, aber auch geringere Laufzeiten von „360“ Monaten, also 30 Jahre) vor, so dass die Kündigungen unwirksam sind!

    Zinsnachforderungen von mehreren tausend Euro!

    Zudem wurden von den Sparkassen unwirksame Zinsanpassungsklauseln verwendet, so dass jedenfalls – und unabhängig von der Frage der Wirksamkeit einer Kündigung – rechnerisch ermittelt werden sollte, ob zu geringe Zinsen auf die Sparbeiträge gezahlt werden.

    Das Verfahren der Zinsänderung muss nämlich transparent und nachvollziehbar sein, was es aber nicht ist! In nicht wenigen Fällen ergeben sich daher Nachforderungen von mehreren Tausend Euro! Das kostet Sie bei Vornahme einer Nachberechnung über ein Kreditsachverständigenbüro nur € 170,00/Sparvertrag – wir helfen Ihnen dabei!

    Es gibt nur ganz wenige Musterfeststellungsklagen, so dass Sie sich in der Regel individualrechtlich zu wehren und Ihre Ansprüche selbst gegen Ihre Sparkasse zu verfolgen haben!

    Kompetenz und Erfahrung

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tilmann Schellhas rät daher zum Widerspruch gegen die Kündigung und Prüfung jeden einzelnen Sparvertrages!

    Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

    • Sparvertrag
    • Werbematerial – sofern bei Vertragsabschluss übergeben
    • Kündigung der Sparkasse
    • Widerspruchsschreiben, wenn von Ihnen schon verfasst
    • Rechtsschutzversicherung (Versicherungs-oder Schadennummer), falls vorhanden

    Lassen Sie Ihre Verträge sachverhaltlich und rechtlich darauf überprüfen!

    Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

    Ihr Ansprechpartner