Vorteile anwaltlichen Inkassos.
Die Vorteile der Beitreibung von Forderungen durch den Rechtsanwalt sind zusammengefasst:

  • Qualifizierte, schnelle und seriöse Forderungsbeitreibung
  • Kostenvorteile gegenüber Inkassounternehmen
  • Honorarvereinbarungen möglich
  • Verschlankung der Rechtsabteilung durch „outsourching“
  • Bearbeitung „aus einer Hand“
  • Auf Schuldner bezogene abgestimmte individuelle Mahnschreiben
  • Erwirken von Vollstreckungstiteln
  • Auf Einzelfall abgestimmte Zwangsvollstreckung

1. Effiziente Forderungsbeitreibung

Die Bezahlung Ihrer außenstehenden Rechnungen ist der entscheidende Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens. Dies gilt nicht nur für größere Firmen, sondern auch für Freiberufler, Kleinunternehmer und Handwerker. Ein effektives Inkasso bis hin zu einer individuellen Zwangsvollstreckung ist der Schlüssel zur Beschleunigung der Geldeingänge und Reduzierung Ihrer offenen Posten.

Oft unbegründet ist die Angst, den Kunden, gegen den man einen Anwalt mit der Beitreibung der eigenen Forderung beauftragt hat, unwiederbringlich zu verlieren.

Beispiel: Bei einem Umsatz von € 10.000,00 und einer Rendite von 5 % erzielen Sie einen Gewinn von € 500,00. Bei einem Forderungsausfall von 2 % beträgt der Gewinn nur noch € 300,00. Um den Gewinn trotz Forderungsausfall zu realisieren, benötigen Sie einen Mehrumsatz von € 6.667,00!

2. Alles „aus einer Hand“

Die Beauftragung eines Inkassounternehmens zwischen erster eigener Mahnung und Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Beitreibung der eigenen Forderung ist wenig ratsam.

Inkassounternehmen dürfen nur außergerichtlich tätig sein und versuchen naturgemäß außergerichtlich über eine Vielzahl von Mahnungen zu einem Erfolg und zu der meist vereinbarten Erfolgsprovision zu gelangen. Gerade bei hartnäckigen Nichtzahlern sind eine Vielzahl von Inkassomaßnahmen aber nicht sinnvoll und führen nur zu erheblichen Verzögerungen, da das notwendige gerichtliche Verfahren erst sehr viel später eingeleitet wird.

Wird eine Forderung nach Beauftragung eines Inkassounternehmens streitig, d. h., z. B. gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, muss das Inkassounternehmen den Fall ohnehin an eine Anwaltskanzlei abgeben. Bei einer Forderungsbeitreibung durch Rechtsanwälte bleibt es bei einer Bearbeitung „aus einer Hand“.

3. Frühzeitige Forderungsbeitreibung

Großgläubiger übertragen die Bearbeitung ihrer Außenstände deshalb bereits nach der zweiten oder dritten, teilweise sogar schon nach der ersten Mahnung durch „outsourcing“ auf eine Anwaltskanzlei.

4. Kostenvorteile

Rechtsanwaltliches Inkasso ist in aller Regel kostengünstiger als das Inkasso durch ein Inkassounternehmen. Im Erfolgsfalle entstehen für Sie keine Kosten, da der Schuldner zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet ist. In einem Standardkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist ausgeführt:

„Wer die Bereitschaft der Rechtsanwälte zum Inkasso nicht nutzt und sich für das teurere Angebot von Inkassoinstituten entscheidet, muss die entstandenen Mehrkosten tragen (vgl. Palandt, BGB, 66. Auflage, § 286 Rdn. 49).“

5. Transparenz und Kalkulierbarkeit

Darüber hinaus richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und ist deshalb transparent. Damit sind sowohl die Kosten, als auch der Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner gesetzlich festgelegt.

Rechtsanwälte dürfen jedoch verständige Auftraggeber in Beitreibungsangelegenheiten für erfolglose Fälle eine geringere Pauschale vereinbaren, wodurch sich das Kostenrisiko nicht nur erheblich verringert, sondern auch genau kalkulieren lässt.

Darüber hinaus lässt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Inkassomandate in der Honorarfrage Sondervereinbarungen zu, die zu Kosteneinsparungen führen. Dies gilt insbesondere auch im Vergleich mit der Bearbeitung durch eigenes Personal im Unternehmen.

6. Zusammenfassung

Bei einer Beauftragung unserer Kanzlei erbringen wir daher für Sie:

  • Bundesweiten Forderungseinzug
  • Schuldnerermittlung
  • (auch) telefonische Mahnungen
  • Verhandlung von Ratenzahlungen
  • Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel
  • Vertretung in Insolvenzverfahren und Gläubigerversammlungen, auch durch kostengünstige Pauschalen
  • individuelle Erwirkung eines Vollstreckungstitels auf kürzestem Wege
  • auf den Einzelfall abgestimmte Zwangsvollstreckung zur Realisierung Ihrer Forderung.