
– Widerrufsrecht ist die Regel, Ausnahmen die Seltenheit –
Verbraucher können Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, in der Regel widerrufen – auch dann, wenn die Leistung bereits erbracht wurde. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann ein Unternehmer den Widerruf ablehnen, etwa bei eindeutigem Rechtsmissbrauch oder Täuschung.
Ein kleiner Fehler in der Widerrufsbelehrung reicht nicht aus, um dem Verbraucher sein Recht zu nehmen. Wer Verträge direkt mit Verbrauchern abschließt, muss sich exakt an die gesetzlichen Vorgaben halten – sonst kann der Vertrag auch im Nachhinein noch widerrufen werden.
Was war passiert?
Ein Autofahrer verursachte auf einer Autobahnausfahrt eine Ölspur. Ein Reinigungsdienst wurde direkt vor Ort beauftragt. Der Verbraucher unterschrieb eine Widerrufsbelehrung, die jedoch vom gesetzlich vorgeschriebenen Muster abwich. Später widerrief er – auf Anraten seiner Versicherung – den Vertrag.
Der Unternehmer klagte auf Zahlung. Während das Berufungsgericht den Widerruf für missbräuchlich hielt, sah der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.02.2025 – VII ZR 133/24) das anders: Die Belehrung war unvollständig – daher war der Widerruf rechtens. Allein der Umstand, dass der Verbraucher dadurch Geld spart, ist kein Rechtsmissbrauch.
Was heißt das für die Praxis?
Verbraucherrechte sind stark – und bleiben es. Wer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, handelt grundsätzlich im Rahmen des Gesetzes. Unternehmer hingegen sollten unbedingt auf die korrekte Form der Widerrufsbelehrung achten. Schon kleine Abweichungen können teuer werden.
Fragen zum Widerruf? Wir helfen weiter!
Sie sind unsicher, ob ein Widerruf möglich ist oder wollen wissen, wie Sie sich als Unternehmer rechtlich absichern?
Kontaktieren Sie uns – schnell und einfach. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf. Wir beraten Sie gerne!
Tilmann Schellhas
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg