– Der verhängnisvolle Kreditvertrag –

Ein Verbraucher wollte mit seiner Familie ein Einfamilienhaus kaufen. Nachdem eine Bank die Finanzierung abgelehnt hatte, wandte er sich an eine Darlehensvermittlerin. Diese vermittelte einen Kredit über 350.000 Euro sowie ein weiteres KfW-Darlehen über 100.000 Euro. Ohne dass der Immobilienkaufvertrag bereits unterzeichnet war, schlossen die Käufer den Darlehensvertrag ab.
Der Vermittler wies zwar schriftlich darauf hin, dass der Kaufvertrag erst nach finaler Klärung der Finanzierung unterzeichnet werden sollte, verharmloste jedoch mündlich das Risiko: Er sagte sinngemäß, dass eine solche Finanzierung „noch nie geplatzt sei“ und man im Zweifel eine Lösung finden werde.
Als der Verkäufer des Hauses kurz darauf absprang, standen die Kreditnehmer vor einem teuren Problem: Sie konnten den Kredit nicht mehr widerrufen und mussten eine „Nichtabnahmeentschädigung“ von 35.862,29 Euro zahlen.

Wer trägt die Verantwortung?

Die betroffenen Käufer verklagten die Darlehensvermittlerin auf Schadensersatz, da sie sich nicht ausreichend über das Risiko informiert fühlten. Während das Landgericht Leipzig der Klage teilweise stattgab, lehnte das Oberlandesgericht Dresden sämtliche Ansprüche ab. Es argumentierte, dass die Käufer das Risiko selbst tragen müssten und über mögliche Kosten informiert waren.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.02.2025 – I ZR 122/23 ) sah dies jedoch anders:

  • Ein Darlehensvermittler ist gesetzlich verpflichtet, umfassend und richtig über alle Risiken aufzuklären.
  • Ein reales Risiko – wie das Platzen eines Kaufvertrags – darf nicht so dargestellt werden, als wäre es nur theoretischer Natur.
  • Die Vermittlerin hätte die Käufer darüber informieren müssen, dass es sicherere Finanzierungsmöglichkeiten gibt (z. B. ein Darlehen mit aufschiebender Bedingung).
  • Aufgrund der unvollständigen Beweisaufnahme wurde der Fall zur erneuten Verhandlung an das OLG Dresden zurückverwiesen.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Das Urteil zeigt, dass Banken und Vermittler eine erhebliche Verantwortung für ihre Kunden tragen. Doch auch Verbraucher sollten Vorsicht walten lassen:

  • Nie ein Darlehen abschließen, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet ist!
  • Sich nicht auf mündliche Aussagen verlassen – alles schriftlich bestätigen lassen!
  • Alternative Finanzierungsmodelle prüfen, die das Risiko minimieren.

Haben Sie Fragen zum Sachverhalt oder zur Rechtslage?

Dieses Verfahren zeigt, dass Verbraucher nicht schutzlos sind, wenn ihnen durch eine fehlerhafte Beratung ein finanzieller Schaden entsteht. Wer sich falsch beraten fühlt, sollte rechtlichen Beistand einholen. Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er vertritt Kunden gegen Banken, Sparkassen oder sonstige Finanzdienstleistungsanbieter bundesweit.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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