Was ist der Teilverkauf einer Immobilie?

Der Teilverkauf von Wohnimmobilien ist ein Modell, bei dem Immobilieneigentümer einen Anteil (meist 20–50 %) ihres Hauses oder ihrer Wohnung an ein Unternehmen verkaufen. Im Gegenzug erhalten sie eine einmalige Zahlung, bleiben aber weiterhin in der Immobilie wohnen. Dafür zahlen sie eine monatliche Nutzungsgebühr an den Käufer des Anteils. Später, in der Regel nach dem Tod des Verkäufers, wird die Immobilie vollständig verkauft, und der ursprüngliche Eigentümer oder seine Erben erhalten den Erlös abzüglich der vertraglich festgelegten Rückzahlungsbeträge.

Warum ist der Teilverkauf umstritten?

Obwohl der Teilverkauf als eine Möglichkeit zur Liquiditätsbeschaffung ohne Kreditaufnahme beworben wird, gibt es erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Diese Modelle sind in Wirklichkeit als Verbraucherdarlehen einzustufen sind und unterliegen daher dem strengen Verbraucherschutz. Kritische Punkte sind:

  • Hohe laufende Kosten: Die monatliche Nutzungsgebühr kann im Laufe der Zeit stark steigen.
  • Zusätzliche Gebühren: Beim späteren Gesamtverkauf fallen oft hohe Abwicklungsgebühren an.
  • Vertragsgestaltung oft nachteilig für den Verkäufer: Der Käufer erhält vertraglich gesicherte Rückzahlungsbeträge und kann über die Immobilie mitentscheiden.

Der rechtliche Hintergrund: Verbraucherdarlehensvertrag oder Verkauf?

Der Teilverkauf in seiner üblichen Form weist viele Merkmale eines Verbraucherdarlehens auf, insbesondere weil:

  • Der ursprüngliche Eigentümer den erhaltenen Betrag am Ende in voller Höhe zurückzahlen muss.
  • Zusätzliche Zahlungen in Form von Nutzungsgebühren anfallen, die einem Darlehenszins ähneln.
  • Der Käufer von Anfang an mit einer späteren Rückzahlung kalkuliert und das Risiko minimiert.

Da der Teilverkauf de facto eine Art Kredit darstellt, sollte er auch den Regelungen für Verbraucherdarlehen unterliegen. Das würde bedeuten, dass Anbieter transparenter informieren müssen und Käufer besser geschützt wären.

Worauf sollten Verbraucher achten?

Bevor Sie sich für einen Teilverkauf entscheiden, sollten Sie folgende Punkte genau prüfen:

  • Vertragsdetails: Welche Gebühren fallen an? Gibt es versteckte Kosten?
  • Alternative Finanzierungsmöglichkeiten: Könnte ein klassisches Darlehen günstiger sein?
  • Beratung durch Fachleute: Ein Rechtsanwalt kann helfen, Risiken abzuwägen.

Fazit: Gut prüfen, bevor Sie sich entscheiden!

Der Teilverkauf kann eine Möglichkeit sein, finanzielle Spielräume im Alter zu vergrößern. Allerdings ist er oft mit erheblichen Kosten und rechtlichen Fallstricken verbunden. Verbraucher sollten sich gut informieren und beraten lassen, bevor sie sich für diese Option entscheiden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um die besten Entscheidungen für die eigene Zukunft zu treffen. Rechtsanwalt Tilmann Schellhas – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat eine erhebliche Erfahrung im Kredit- und Verbraucherrecht. Er vertritt Mandanten dazu bundesweit. Bitte nehmen Sie mit ihm dazu Kontakt auf.

Tilmann Schellhas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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