In einem seit Oktober 2011 bestehenden Mietverhältnis war es bereits im Jahr 2013 zu verspäteten Mietzahlungen gekommen. Die Mietrückstände wurden von den Mietern später aufgrund einer Ratenzahlungsvereinbarung ausgeglichen. In dieser Vereinbarung verpflichteten sich die Mieter weiter, die Miete in Zukunft wieder pünktlich zum mietvertraglich festgelegten Fälligkeitszeitpunkt, dem dritten Werktag des jeweiligen Monats, zu bezahlen. In…

Es ist inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Mangel einer Mietwohnung bei einer Flächendifferenz von mehr als 10 % vorliegt. Voraussetzung ist allerdings, dass zwischen Mieter und Vermieter eine konkrete Wohnfläche verbindlich vereinbart wurde. Entscheid durch den BGH Inzwischen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dies auch dann der Fall sein kann, wenn im schriftlichen…