– Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 05.06.2025 (I ZR 160/24) entschieden, dass ein Studienplatzvermittler kein Erfolgshonorar verlangen kann, wenn der Studienbewerber den vermittelten Studienplatz letztlich nicht annimmt. Der Sachverhalt Die Klägerin vermittelt deutschen Studienbewerbern Plätze in medizinisch-pharmazeutischen Studiengängen an ausländischen Universitäten. Der Beklagte beauftragte sie mit der…