– Bestätigungsseite ist kein Ort für Halteangebote: Wer kündigen will, muss ungehindert kündigen können – Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 16.07.2026, I ZR 200/25) hat entschieden: Unternehmen dürfen die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsseite im Online-Kündigungsprozess nicht dazu nutzen, Verbraucher mit alternativen Angeboten – etwa dem beitragsfreien „Pausieren“ des Vertrags – von der Kündigung abzubringen. Geklagt hatte…
