Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 15.04.2025 (Az. 8 O 214/24) ein starkes Signal zugunsten von Verbrauchern gesetzt: Ein Gartenbauunternehmer verlangte fast 19.000 Euro Vergütung für umfangreiche Arbeiten auf zwei Grundstücken. Doch der Auftraggeber widerrief den Vertrag Monate später – und bekam Recht. Der Unternehmer erhält keine Zahlung und nicht einmal Wertersatz für bereits…
