– Täuschung beim Hauskauf kann zum Rücktritt berechtigen – Beim Kauf gebrauchter Immobilien findet sich fast immer ein Haftungsausschluss für Sachmängel. Viele Käufer gehen daher davon aus, dass sie spätere Schäden selbst tragen müssen. Doch dieser Grundsatz gilt nicht, wenn der Verkäufer wesentliche Umstände verschweigt oder den Zustand des Hauses irreführend darstellt. Das zeigt ein…