– LG Landau: Entscheidend ist nicht nur der Mangel, sondern vor allem, was der Verkäufer wusste – Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie wird die Haftung des Verkäufers für Sachmängel im notariellen Kaufvertrag regelmäßig weitgehend ausgeschlossen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Käufer bei später entdeckten Mängeln stets auf den Kosten sitzen bleibt. Hat der Verkäufer…