– BGH-Urteile verpflichten zur Nachzahlung: Doch viele Kreditinstitute mauern –
Nach richtungsweisenden Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Juli 2024 (Az. XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23) steht fest: Viele Prämiensparverträge deutscher Sparkassen und Genossenschaftsbanken enthalten unzulässige Zinsanpassungsklauseln. Betroffene Sparerinnen und Sparer haben deshalb Anspruch auf nachträgliche Zinszahlungen – oft in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro. Diese Einschätzung stammt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der gemeinsam mit regionalen Verbraucherzentralen zahlreiche Klagen angestoßen hat.
Doch statt sich der Rechtsprechung zu beugen, versuchen viele Banken, sich ihrer Pflicht zu entziehen. Die Kanzlei SCHIEDER UND PARTNER Rechtsanwälte vertritt bundesweit Betroffene und hilft ihnen, ihre Ansprüche effizient durchzusetzen – bevor sie verjähren.
Verbraucherschützer warnen: Banken verzögern, verweigern, rechnen falsch
Wie aus einer Auswertung des vzbv vom 06. März 2025* hervorgeht, begegnen zahlreiche Kreditinstitute den rechtlichen Vorgaben mit Ablehnung oder Verzögerung.
Die häufigsten Taktiken:
– Ablehnung der Neuberechnung, weil das BGH-Urteil angeblich nicht auf eigene Verträge anwendbar sei
– Formale Hürden wie fehlende Originalverträge oder Forderungen nach Stillhalteerklärungen
– Vergleichsangebote unter Druck, oft verbunden mit der Kündigung bestehender Verträge
– Intransparente oder fehlerhafte Berechnungen, die von Experten nicht nachvollziehbar sind
– Totschlagargument Verjährung, um Zahlungen zu vermeiden
Die Folge: Verbraucher:innen, die allein agieren, laufen Gefahr, ihre berechtigten Nachzahlungen zu verlieren.
Jetzt handeln – bevor Ihre Ansprüche verjähren!
SCHIEDER UND PARTNER Rechtsanwälte setzen Ihre Rechte durch – fundiert, effizient und mit langjähriger Erfahrung, speziell im Bereich der Sparverträge. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu Rechtsanwalt Tilmann Schellhas, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, auf..Profitieren Sie von einer professionellen Prüfung Ihres Sparvertrags und lassen Sie sich nicht länger abwimmeln.
Unsere Leistungen für Sie:
– Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen
– Vermittlung der Nachberechnung möglicher Zahlungsansprüche durch ein Kreditsachverständigenbüro
– rechtssichere Geltendmachung gegenüber Ihrer Bank
– Verhinderung drohender Verjährung durch rechtzeitige Maßnahmen
*Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Bericht „Mauern, streiten und verzögern“ vom 06. März 2025
Tilmann Schellhas
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg
