– ACHTUNG: Sparer können Zinsen nachfordern –
Die Sparkasse Freyung-Grafenau hat am 29.10.2025 gegenüber dem Amtsgericht Freyung ein Anerkenntnis abgegeben. Die Kanzlei Schieder und Partner Rechtsanwälte hatte für ihre Mandanten gerichtlich Zinsgutschriftsansprüche geltend gemacht, nachdem die Sparkasse Freyung-Grafenau außergerichtlich noch meinte, deren Zinsanpassungsklausel sei hinreichend ausgestaltet – es wurde sogar behauptet, die Vereinbarung und Berechnung der Zinsen erfolgte nach den „rechtlichen Vorgaben“.
Der Sachverhalt
Die Kläger hatten bei der Sparkasse Freyung-Grafenau im Jahr 2012 mehrere Prämiensparverträge abgeschlossen, wobei befristete Laufzeiten von 300 Monaten (= 25 Jahre) und ein variabler Anfangszinssatz vereinbart wurden.
Das in einer Anlage zum Sparvertrag gemachte „Verfahren der Zinsanpassung“ lautet lediglich:

Die Sparkasse Freyung-Grafenau hat am 29.10.2025 gegenüber dem Amtsgericht Freyung ein Anerkenntnis abgegeben. Die Kanzlei Schieder und Partner Rechtsanwälte hatte für ihre Mandanten gerichtlich Zinsgutschriftsansprüche geltend gemacht, nachdem die Sparkasse Freyung-Grafenau außergerichtlich noch meinte, deren Zinsanpassungsklausel sei hinreichend ausgestaltet – es wurde sogar behauptet, die Vereinbarung und Berechnung der Zinsen erfolgte nach den „rechtlichen Vorgaben“.
Der Sachverhalt
Die Kläger hatten bei der Sparkasse Freyung-Grafenau im Jahr 2012 mehrere Prämiensparverträge abgeschlossen, wobei befristete Laufzeiten von 300 Monaten (= 25 Jahre) und ein variabler Anfangszinssatz vereinbart wurden.
Das in einer Anlage zum Sparvertrag gemachte „Verfahren der Zinsanpassung“ lautet lediglich:
Tilmann Schellhas
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg
